Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Servicevereinbarungen, Gerätebeschaffungsverträge und Franchise-LOI-Vereinbarungen zwischen der LASERREIN GmbH (in Gründung) und ihren Vertragspartnern. Die Bedingungen gelten für alle in der Pre-Formation-Phase eingegangenen Anfragen; verbindliche Verträge werden nach GmbH-Registrierung bestätigt.
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Diese Bedingungen gelten für alle von der LASERREIN GmbH erbrachten Leistungen — einschließlich Vor-Ort-Mobillaserreinigung, Gerätebeschaffung im DACH + Balkan-Programm und Franchise-Partnerschaftsvereinbarungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Pre-Formation-Rahmen
Während der Pre-Formation-Phase (bis zur GmbH-Registrierung im Oktober 2026) nimmt LASERREIN Vorbestellungen, Geräte-RFQs und Franchise-LOIs unter folgenden Bedingungen an: (1) alle Pre-Formation-Zusagen sind unverbindlich bis zur schriftlichen Bestätigung nach Registrierung; (2) Pre-Formation-Preise sind zum Zeitpunkt der LOI-Einreichung genannten Rate festgeschrieben; (3) Franchise-LOIs reservieren das Kandidatengebiet für 90 Tage ausstehend der Due Diligence und des Trainings.
Servicevereinbarungen
Vor-Ort-Laserreinigungseinsätze werden individuell kalkuliert basierend auf: Reiseentfernung vom Technikum Unterpremstätten, Form-/Werkzeugkomplexität, Einsatzdauer (Halbtages-, Tageseinsatz oder Wartungsvertrag) und erforderlicher Sicherheitsinfrastruktur. Halbtageseinsätze inkludieren 50 km Reise, Tageseinsätze 100 km. Darüber hinaus gelten €0,80/km (AT, SI) bzw. €1,20/km (DE, HR). Wartungsvertragskunden erhalten 24h-Priority-Hotline-Zugang und 150 km Reise pro Einsatz inkludiert.
Gerätebeschaffung
Die Gerätebeschaffung folgt der gestaffelten Preisstruktur, die auf der Beschaffung & Partnerschaften-Seite dokumentiert ist. Einzelgerätekauf wird zu MSRP-Referenzpreisen angeboten; Volumenzusagen von 5+ Geräten/Jahr öffnen OEM-Direkt-Tier-Preise; 12+ Geräte/Jahr öffnen Regionaler-Vertriebs-Tier-Preise. Lieferzeiten werden schriftlich auf RFQ-Stufe bestätigt. Ersatzteile sind im Technikum Unterpremstätten gelagert mit 24/72-Stunden-Dispatch für DACH + Balkan.
Franchise-Vereinbarungen
Franchise-LOIs werden unter den auf der Franchise-Seite dokumentierten Pre-Formation-Konditionen angenommen. Verbindliche Franchise-Vereinbarungen werden nach GmbH-Registrierung (Oktober 2026) unterzeichnet und umfassen: Gebietsexklusivität, Technikprotokoll-Lizenz, LSV-Trainingszugang, Gerätebeschaffungsrahmen und quartalsweisen Parameter-Audit. Franchisegebühren und -royalties sind in der verbindlichen Vereinbarung dokumentiert.
Zahlungsbedingungen
Servicerechnungen werden netto 14 Tage ab Einsatzabrechnung ausgestellt. Gerätebeschaffungsrechnungen: 50% Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50% vor Dispatch. Wartungsvertragsrechnungen: jährliche Vorauszahlung. Pre-Formation-Vorbestellungen erfordern keine Anzahlung; Zahlung erfolgt nach Serviceleistung nach GmbH-Registrierung. Alle Preise netto zzgl. USt; USt wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet.
Haftung
Die Haftung der LASERREIN für Serviceeinsätze ist auf den Vertragswert des einzelnen Einsatzes beschränkt. LASERREIN unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden bis zu €5 Millionen pro Schadensfall deckt. Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Kunde verantwortet die Zugänglichkeit der Reinigungsstelle, die Bereitstellung der erforderlichen Strominfrastruktur und die Benennung einer verantwortlichen Person für die QS-Freigabe vor Ort.
Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, Österreich. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.